Geschichte der Wohnungsgenossenschaft »Kohle Geiseltal« e.G.

Die Gründung

Am 10. Dezember 1953 beschloss der damalige Ministerrat der DDR eine Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und Angestellten. Die Verordnung beinhaltete unter anderem die Förderung der Gründung von sogenannten Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG). Aufgrund dieser Verordnung fand am 26. März 1954 im Kultursaal des VEB Braunkohlewerk Mücheln eine erste Versammlung statt. Hierzu waren alle Kollegen herzlich eingeladen, die sich für den Bau von Eigenheimen und die Gründung der AWG interessierten.

Nachdem die ersten 30 Bewerbungen vorlagen, wurde am 18. Oktober 1954 eine Versammlung durchgeführt und die Eintragung in das Register des Kreises Merseburg beantragt. Am 16. Dezember 1954 erfolgte die Eintragung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB Braunkohlewerk Mücheln unter der Registernummer 17/54. Das Musterstatut wurde für verbindlich erklärt.


Die ersten Wohnungen

Im Jahr 1955 sollte mit dem Bau der ersten 18 Wohnungen auf dem Siedlungsgelände Branderodaer Strasse mit Unterstützung des BKW Mücheln begonnen werden. Es erfolgte die Gründung der AWG des VEB Braunkohlewerk Grosskayna, wo am 15. Dezember 1955 die ersten 25 Mitglieder in die Liste eingetragen wurden. Nachdem der Kredit des Staates in Höhe von 288.000 Mark, das waren 80% der Baukosten, sowie der Eigenanteil von 72.000 Mark, die in Form von Genossenschaftsanteilen sowie manuellen Arbeitsleistungen bestand, bewilligt wurde, konnte mit dem Bau der ersten 18 Wohnungen begonnen werden. Weitere Objekte folgten in Merseburg-Süd, Amselweg mit 28 Wohnungen und Weißenfels, Geschwister-Scholl-Siedlung mit 36 Wohnungen. Die für den Bau von Wohnungen erforderlichen Grundstücke wurden der AWG in den ersten Jahren zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Vollversammlung am 24. Mai 1967 in Mücheln (Geiseltal) wurde die Zusammenlegung der beiden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften Mücheln und Braunsbedra mit der Namensänderung Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft »Kohle Mücheln« beschlossen. Im Ergebnis der Vereinigung der BKW Mücheln, Braunsbedra und Großkayna wurde auf einer gemeinsamen Mitgliederversammlung im April 1975 der Zusammenschluß der drei AWG des Geiseltals unter dem Namen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft »Kohle Geiseltal« festgelegt.


Der Neuanfang

Mit der Wende wurde im Jahre 1990 das Genossenschaftsgesetz der BRD wirksam und gleichzeitig der AWG-Verordnung außer Kraft gesetzt. Diese neue Rechtsgrundlage machte das Handeln der Genossenschaft frei von staatlichen Reglementierungen.

 

In der Mitgliederversammlung vom Dezember 1990 wurde die neue Satzung beschlossen und zugleich der Aufsichtsrat gewählt sowie die neue Bezeichnung der Genossenschaft Wohnungsgenossenschaft »Kohle Geiseltal« festgeschrieben.

 

Die Vollversammlung stimmte dem Antrag der AWG »Eintracht« Krumpa zu und nahm diese mit 230 Wohnungen in die neugegründete WG »Kohle Geiseltal« auf. Unter der Registriernummer GnR 24 erfolgte am 15. August 1991 die Eintragung der Wohnungsgenossenschaft beim Kreisgericht in der Stadt Halle. Damit begann für die Genossenschaft eine neue Ära unter marktwirtschaftlichen Bedingungen.

 

Diese Periode des Neubeginns stellte an alle Beteiligten neue höhere Anforderungen und bedingte ein Umdenken, vor allem im betriebswirtschaftlichen Sinne. Dies traf sowohl für die Mitglieder der Verwaltung wie auch die einzelnen Genossenschaftsmitglieder zu, die sich der Satzung verpflichtet fühlen, in der es im §2 heißt: »Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.«


Ausgangsbedingungen und Ziele der Genossenschaft

Die Schaffung einer niveauvollen Wohnkultur für die Genossenschaftsmitglieder ist für die WG »Kohle Geiseltal« kein Lippenbekenntnis. Täglich stellen sich die Mitarbeiter der Aufgabe, den Mietern nicht nur ein zeitgemäßes, sondern auch auch ein ihren Ansprüchen gerechtes Wohnen zu ermöglichen. Die Genossenschaft verfügt über eine solide wirtschaftliche Grundlage. Das gibt ihr entscheidenden Handlungsspielraum.

 

Die insgesamt über 1400 Wohnungen des Unternehmens befinden sich in vier Wohngebieten der Städte Merseburg, Weißenfels, Braunsbedra und Mücheln. Die Gebäude sind keine Spekulationsobjekte, sie bleiben in die Genossenschaft integriert. Dieser Umstand und die teilweise gut erhaltene Bausubstanz garantieren wirtschaftlich-sozial angemessene Mieten. Das entspricht den Zielen der Geschäftspolitik der Genossenschaft.


Ergebnisse zielstrebiger Sanierung und Modernisierung

Im Jahr 1995 hat die WG im Rahmen ihres komplexen Modernisierungsprogramms ca. 36 Mio DM für die Bauleistungen im bewohnten Zustand der Wohnungen investiert. In 480 Wohnungen in Merseburg, Weißenfels, Braunsbedra und Mücheln wurden umfangreiche wertverbessernde Arbeiten durchgeführt. So wurden moderne Heizungen, Sanitär- und Elektroanlagen eingebaut, Fenster und Türen erneuert sowie Treppenhäuser renoviert. Besondere Beachtung fand die ordnungsgemäße Vorbereitung und zügige Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Absprache zu den umfangreichen Maßnahmen zwischen den Mietern, den Mitarbeitern der Genossenschaft und den ausführenden Firmen trugen wesentlich zu raschen und komplikationslosen Bauabläufen bei. Optimistisch stimmen die Ergebnisse der einzelnen Baumaßnahmen. Wer sich in den Wohngebieten umsieht, wird erkennen, daß sich das Erscheinungsbild einer Vielzahl der Häuser bereits heute entscheidend verbessert hat.

Zur Wohnqualität im weitesten Sinne gehören auch die attraktive und lebenswerte Gestaltung des Wohnumfeldes. Garten- und Landschaftsgestaltung, die Errichtung von Kinderspielplätzen und nicht zuletzt gut erreichbare und beleuchtete Parkplätze und Garagenanlagen. Diese Bereiche können nur schrittweise und gemeinsam mit den Genossenschaftlern realisiert werden.


Bestandserweiterung durch Wohnungskauf

Im Dezember 1996 erwarb die Genossenschaft eine Wohnanlage in Weißenfels-Nord. Sie besteht aus 12 Wohngebäuden mit 245 Wohnungen, 45 Garagen sowie einem Bürogebäude. In zahlreichen Gesprächen mit Vorstand und Aufsichtsrat erhielten die dortigen Mieter einen differenzierten Einblick in die Besonderheiten des genossenschaftlichen Wohnens. Das genossenschaftliche Prinzip gemeinsamen Bauens und Wohnens wurde von den Mietern, die sich für die Mitgliedschaft entschieden hatten, als vorteilhaft empfunden. Der Mieterschutz für die Mitglieder garantiert sicheres Wohnen für Generationen. Das genossenschaftliche Wohnen fördert den gegenseitigen kameradschaftlichen Umgang miteinander, schafft soziale Bindungen und Gemeinsamkeiten.

Gemeinsam mit diesen Mietern hat die Genossenschaft 1997 die Sanierung der Wohnungen begonnen.

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